[Medizinische Flüchtlingshilfe ist Menschenrechtsarbeit]

Krankheit kennt keinen Aufenthaltsstatus
Zur gesundheitlichen Situation von Flüchtlingen

Rede zum Fachgespräch Landtag NRW, 15. April 2002
(Knut Rauchfuss, Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum)


Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Freundinnen, liebe Freunde,

zunächst herzlichen Dank für die Einladung zu diesem Fachgespräch zur gesundheitlichen Situation von Flüchtlingen.

Ich will versuchen, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit, meinen Teil dazu beizutragen, aus der Perspektive der praktischen medizinischen Arbeit mit Flüchtlingen, die Besonderheiten der gesundheitlichen Situation dieser Zielgruppe herauszustellen.

Doch zunächst ein paar Worte zu der Organisation, für die ich heute hier spreche:
Die Medizinische Flüchtlingshilfe ist eine sozialmedizinische Menschenrechtsorganisation, die seit 1997 im Raum Bochum und Umgebung jene Defizite zu decken versucht, die das Angebot öffentlicher und privater Gesundheitsträger im Bereich Versorgung von Flüchtlingen hinterlässt. Dies ist eigentlich nicht unsere Aufgabe, sondern eine gesellschaftliche Verantwortung, der aber die Einrichtungen des Gesundheitswesens nicht gerecht werden, oder nicht gerecht werden können, nicht zuletzt, weil sie durch politisch-rechtliche Rahmenbedingungen daran gehindert werden.
Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum stellt medizinische und - mit Einschränkungen - auch psychosoziale Versorgung für Flüchtlinge bereit. Kostenlos und ohne Ansehen von Person und Aufenthaltsstatus. Sie umfasst ein Netzwerk von mehr als 50 Praxen im Bereich des östlichen Ruhrgebietes. Anfragen werden jedoch aus ganz Nordrhein-Westfalen an uns gerichtet, gelegentlich auch aus anderen Orten des Bundesgebietes. Allein dies zeigt bereits, dass jene Defizite, die wir zu decken versuchen, ein generelles und vor allem strukturelles Problem der gesundheitlichen Versorgung darstellen, das nicht regional begrenzt ist.

Als Folge wirtschaftlicher, ökologischer und politischer Krisen in aller Welt, sind Menschen in zunehmendem Maße gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Mehr als 21 Millionen Menschen gelten weltweit als Flüchtlinge; rechnet man Binnenflüchtlinge mit hinzu, so belaufen sich die Schätzungen gar auf 50 Millionen. Fast eine Million von ihnen lebt in Deutschland.

Und Flucht macht krank, beginnend bei den jeweiligen Fluchtursachen, die - ob in Form von Krieg, Unterdrückung oder Armut - die Lebensbedingungen von Menschen und damit ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Systematische Erhebungen hierzu existieren nicht. Nach unserer Erfahrung finden sich bei Flüchtlingen diverse körperliche und psychische Beeinträchtigungen, die von den PatientInnen in unmittelbaren Zusammenhang mit erfahrener Gewalt durch Krieg, Folter und Militär gestellt werden. Hierzu gehören Residualzustände nach Schuss- und Explosionsverletzungen, die weitreichende Beeinträchtigungen oder Behinderungen nach sich ziehen, sowie schmerzhafte, bewegungseinschränkende und sensibilitätsbeeinträchtigende Folgeschäden bei Überlebenden von Folter.
Darüber hinaus finden sich armutsbedingte Erkrankungen, insbesondere Infektionen der Atemwege und des Magen-Darm-Traktes oder Erscheinungen von Fehl- und Mangelernährung.
Fast die Hälfte der PatientInnen leidet an psychischen Störungen, ein großer Teil davon an Symptomen, die sich als posttraumatische Stressreaktionen im Sinne der Diagnose PTSD zusammenfassen lassen; darüber hinaus sind jedoch alle psychiatrischen Krankheitsbilder als Reaktionen auf das Erlittene vertreten.
Dies ist nicht nur unsere eigene Erfahrung, sondern wird mittlerweile auch von der Weltgesundheitsorganisation im "World Health Report 2001" offiziell bestätigt.

Die geschilderten Beschwerden sind einerseits als Folge der fluchtbedingenden Faktoren im Herkunftsland zu werten. Neben diesen fördern aber auch fluchtbedingte Faktoren die Anfälligkeit gegenüber Krankheiten.
Flucht macht krank, da wo Menschen gezwungen werden, sich auf den entbehrungsreichen Weg zu machen, ihre angestammten Lebensumstände zu verlassen, nicht zuletzt, um beim Versuch der Überwindung von Einreiseschranken erneut Leben und Gesundheit zu riskieren. Durch eine veränderte Rechtslage in der Asylpraxis wächst die Zahl klandestiner Immigrationen. Mit Schwinden der Chance, europäisches Territorium auf legalem Weg zu erreichen, sind Flüchtlinge zunehmend gezwungen, sich in die Hände von Schleusergruppen zu begeben, deren vorrangiges Ziel darin besteht, Kapital aus der Misere der Flüchtlinge zu schlagen. Berichte von menschenunwürdigen Transportformen wechseln mit Nachrichten über Gewaltverbrechen an den Flüchtlingen selbst. So kommen nicht nur zahlreiche Flüchtlinge bei dem Versuch, Europa auf dem Seeweg zu erreichen, ums Leben. Auch bei der Überquerung innereuropäischer Grenzflüsse nehmen jährlich zahlreiche Menschen Schaden. Die Überlebenden berichten oftmals von Überfällen während des Transportes, oder weisen Folgewirkungen von Unterkühlung, Unterernährung u.v.m. auf.

Und Flucht macht Menschen krank, selbst dann noch, wenn sie scheinbar sicheren Boden in der Bundesrepublik Deutschland erreicht haben.
Menschenunwürdige Unterbringungsbedingungen, nahezu fehlende soziale Unterstützung und ein auf Notfallversorgung beschränkter Behandlungsanspruch, unsichere Aufenthaltsbedingungen, gekoppelt an die permanente Bedrohung, abgeschoben zu werden, und Ausgrenzungspraktiken durch staatliche Behörden - wie durch das neue, abwehrende und abweisende gesellschaftliche Umfeld - verursachen, beschleunigen oder begünstigen die Entstehung von Krankheit und vermindern Heilungschancen.

Das Asylbewerber-Leistungs-Gesetz schränkt die Sozialleistungen von Flüchtlingen grundsätzlich ein. Neben den indirekt gesundheitsbeeinträchtigenden sozialen Einschränkungen, wie z.B. der Absenkung der Sozialhilfe um rund 25%, deren Auszahlung in Sachleistungen, sowie der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, ist auch direkt die kurativ-medizinische Versorgung auf ein unerträgliches Maß reduziert. Darüber hinaus dokumentieren zahlreiche Fälle die Einschränkung des Behandlungsanspruchs durch Sozialämter und AmtsärztInnen in Form einer den gesetzlichen Rahmen sprengenden, übermäßig restriktiven Auslegung des AsylbLG. In dieser Situation scheuen zahlreiche AsylbewerberInnen die bürokratischen Hürden und suchen den Ausweg im Bereich der Laienhilfe im Angehörigen- oder Bekanntenkreis anstelle einer adäquaten medizinischen oder psychotherapeutischen Versorgung.

Wie bereits erwähnt, hat die Verschärfung des Asylrechtes die Zahl von Einwanderungen ohne gleichzeitige, gesetzliche Regelung des Aufenthaltsstatus, anwachsen lassen. Seitdem es nahezu unmöglich gemacht wurde, auf legalem Weg nach Deutschland zu fliehen, einzureisen, einzuwandern, ist die Überschreitung der Staatsgrenzen oftmals nur noch "illegal" möglich. So werden Menschen, die hier Zuflucht suchen, in die Illegalität gedrängt - kriminalisiert. Die ständige Furcht vor Entdeckung, Denunziation und Abschiebung prägt das Leben in der "Illegalität". Für solchermaßen Illegalisierte verlaufen die zu überwindenden Grenzen durch den Alltag. Illegalisierung bedeutet, keinen Zugang zu all dem zu haben, wo Papiere verlangt werden könnten. Im Falle einer Erkrankung oder Schwangerschaft wird der Besuch bei einem Arzt oder einer Ärztin solange wie möglich vermieden, und ebenfalls die Suche nach einem Ausweg in den Bereich der Laienhilfe verlagert. Erst wenn ein weiterer Aufschub von fachkundiger Behandlung unvermeidlich geworden ist, wird professionelle Hilfe gesucht.
Dabei aber erfolgt die Auswahl der Ärzte und Ärztinnen nicht immer passend zum Krankheitsbild. So werden vornehmlich Praxen aufgesucht, von denen erzählt wird, dass man denjenigen trauen kann, egal, welcher Fachdisziplin sie angehören.
Ist ein solches Vertrauen nicht gegeben, erfolgen oft einmalige Konsultationen unter falscher Identität, mit fehlender Folgebehandlung aus Angst vor "Enttarnung".
Andere PatientInnen verschulden sich bei ArbeitgeberInnen, Familie oder Bekannten, um eine Krankenhausbehandlung auf Privatrechnung bezahlen und damit eine Weitergabe ihrer Daten verhindern zu können.

In dieser Situation tragen für zahlreiche Flüchtlinge ihre Lebensbedingungen hier zur Verschlechterung der Gesundheitssituation bei. Nach unseren Erfahrungen spielen dabei ursächlich - neben den genannten sozialen Restriktionen - die Entwertung der eigenen Lebensanstrengungen und die Wahrnehmung, unwillkommen zu sein, eine wesentliche Rolle vor allem für psychosoziale Störungen. Einen wesentlichen Faktor, im Rahmen der Verhinderung psychischer Genesung von den Folgen erlittener Gewalt, stellt nicht nur der mangelnde Zugang zu fachgerechter therapeutischer Versorgung für traumatisierte Flüchtlinge dar. Auch der unsichere Aufenthaltsstatus, die permanente Konfrontation mit der Gefahr der Abschiebung, wirkt einer psychischen Stabilisierung von traumatisierten Flüchtlingen systematisch entgegen.

Hinzu kommt fehlendes Wissen um bestehende Rechte auf Vorsorge und Behandlung, und kommunikative Barrieren, die ein generelles Problem der gesundheitlichen Versorgung von MigrantInnen darstellen, und auf die ich daher hier nicht spezifisch eingehen möchte. Entsprechende Daten, zum Beispiel zur geringeren Inanspruchnahme kinderärztlicher Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen durch Flüchtlingsfamilien im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung, finden sich im Gesundheitsbericht NRW.

Meine Damen und Herren, liebe Freundinnen, liebe Freunde,
ein Teil der geschilderten Probleme lässt sich beheben, wenn neuankommenden Flüchtlingen ein Erstuntersuchungs- und -beratungsprogramm angeboten würde, das die Kenntnisvermittlung über Aufbau und Zugangswege zum hiesigen Gesundheitsversorgungssystem einschließt.
Darüber hinaus kann aufsuchende Gesundheitshilfe im lebenspraktischen und sozialmedizinischen Bereich Abhilfe schaffen. Flächendeckende Versorgung mit muttersprachlichem Fachpersonal, die Förderung von interkultureller Kompetenz bei MitarbeiterInnen des Gesundheitswesens und die Finanzierung von DolmetscherInnen können zu Verbesserungen führen.
Für psychologisch traumatisierte Flüchtlinge muss in ausreichendem Maße Zugang zu Therapieplätzen mit spezieller Fachqualifikation geschaffen werden.

Wer aber die Gesundheitssituation von Flüchtlingen wirklich verbessern will, muss daher zunächst einmal ihre Menschenrechte garantieren, muss die Bereitstellung menschenwürdiger sozialer Mindeststandards gewährleisten und muss ermöglichen, dass sich Menschen, die auf der Suche nach Schutz sind, auch dauerhaft sicher fühlen und ihr Leben im Exil planen können.
Gesetze, die menschenrechtliche Mindestanforderungen verletzen, sind ebenso aufzuheben, wie die Denunziationsparagraphen 75 und 76 des Ausländergesetzes.

Denn - meine Damen und Herren -, Krankheit kennt keinen Aufenthaltsstatus.

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