Anforderungen an die Traumatherapie
Zum Bedarf für ein Therapiezentrum für Folteropfer in Bochum

von Knut Rauchfuss


Im öffentlichen Diskurs, wie auch in Veröffentlichungen von Landes- und Bundesbehörden ist ein zunehmend inflationärer Umgang mit dem Wort "Trauma" zu verzeichnen. Auch fachmedizinisch wird gelegentlich offensiv vertreten, es bestehe kein Unterschied in der Behandlung posttraumatischer Belastungsstörungen (PTSD), der mit der Ursache des Traumas (Unfall, Krieg etc.) in Zusammenhang stehe; die Therapie sei im Wesentlichen identisch und könne daher von den herkömmlichen therapeutischen Einrichtungen in hinreichendem Maße abgedeckt werden. - Das Gegenteil ist jedoch der Fall.


Der inflationäre Gebrauch des Traumabegriffs verwischt die Grenzen zwischen extremer Traumatisierung und Alltagskonflikten, wenn Unfall, "Mobbing und Arbeitslosigkeit neben den Holocaust und die Vergewaltigung gestellt werden". (Küchenhoff 2000) Derart werden traumatische Erfahrungen banalisiert, erhalten banale Konflikte den Stellenwert eines Traumas. Von einer solchen Gleichsetzung distanzieren sich Fachkreise, die über Erfahrungen im Umgang mit Opfern staatlicher Gewalt verfügen, in zunehmendem Maße.


Die nivellierenden Folgen der Diagnosekategorie PTSD

In gewisser Weise leistete die Einordnung des posttraumatischen Stresses, bzw. der posttraumatischen Belastungsstörung (PTSD), in die Diagnosekategorie "Angststörungen" im "Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders" (DSM IV) durch die American Psychiatric Association dieser Gleichsetzung Vorschub, denn während die Liste der Symptome lang und ausführlich ist, fallen die Bezüge auf das traumatische Ereignis äußerst vage aus. Auch die Reaktionen des Subjekts werden ausschließlich an einer unvollständigen Reihe von Symptomen festgemacht.
Wie David Becker 1997 ausführt, ist "diese mangelnde Differenzierung nicht nur falsch, sondern in Bezug auf verschiedene Aspekte sogar gefährlich." Becker wendet ein, dass die gleichmacherische Definition des Stresses die Täterschaft verleugne, sie konzeptionell zum Verschwinden bringe und damit ein Verständnis des Verhältnisses zwischen der Symptomatik und dem gesellschaftlichen Zusammenhang verhindere. Dies habe zur Folge, dass das Augenmerk sich nur noch auf die individuelle Pathologisierung der Opfer richte und damit Heilungschancen, z.B. durch Anklage und Verurteilung der Täter, außer Acht lasse. Rückfälle bei erneuter Konfrontation mit der Unterdrückungssituation seien die Folge. Auch könnten mit PTSD die langfristigen Folgen einer Traumatisierung nicht erfasst werden. "Im Rahmen des PTSD ist das Trauma ein einmaliges Ereignis, das entsprechende Folgen nach sich zieht. Ein Verständnis der Akkumulation und der Prozesshaftigkeit einer traumatischen Erfahrung sowie des Wechselverhältnisses zwischen gesellschaftlichen Ursachen und individueller Reaktion wird nicht möglich." (Becker 1997)
Gleichermaßen kritisieren auch andere AutorInnen das eindimensionale Konzept des PTSD mit ähnlichen Argumenten (Summerfield 1997, Seibert 2000, Merk 2000).
Doch auch als Diagnose im medizinischen Sinne, als Begriff zur Kategorisierung der bei traumatisierten KlientInnen auftretenden Symptome, leistet PTSD nicht, was es leisten sollte. Zu ungenau und unzureichend in seiner Definition, erweist es sich nicht als Hilfestellung, Beobachtungen zu ordnen und eine Diagnose zu stellen. Im Gegenteil, bisweilen erscheint PTSD wie eine erfundene "Krankheit", die manchmal nach diesem Muster verläuft, aber manchmal auch völlig anders. Die Symptome, die PTSD anführt, sind eben nicht die einzigen, die jenen, die mit traumatisierten Menschen arbeiten, begegnen. Auch die Medizinische Flüchtlingshilfe ist immer wieder mit der gesamten Bandbreite psychischer, somatischer und psychosomatischer Krankheitsbilder konfrontiert, ebenso wie mit Problemen im sozialen Umfeld der Betroffenen.
Zwischen den jeweiligen Ursachen eines Traumas und Ausmaß und Art der resultierenden Störungen bestehen - vermittelt über die individuelle Konstitution des Opfers und seines bzw. ihres sozialen Umfeldes - erhebliche Unterschiede. Diese Unterschiede muss eine angemessene Therapie anerkennen, aufgreifen und integrieren, um Wege aus dem Trauma aufzeigen zu können. Dies soll im Folgenden am Beispiel von Folteropfern erläutert werden.


Wer die Folter überlebt, kann nicht mehr heimisch werden in dieser Welt

Entgegen der landläufigen Meinung besteht das Ziel von Folter nicht darin, Geständnisse im Verhör zu erpressen, sondern die Persönlichkeit des gefolterten Menschen zu zerstören. Folter arbeitet mit wissenschaftlichen Methoden und zielt darauf ab, Menschen seelisch zu brechen. Amnesty international hat dies in den vergangenen 25 Jahren in zahlreichen Veröffentlichungen überzeugend dargelegt. (Fiechtner, Waldmann 1984; amnesty international 1984; Lipps 1984; Kaiser 1998; van der Veen-Wahabzada 2001)
"Politische Repression und Folter dienen der Absicherung von Herrschaft und zielen neben dem Individuum auch auf die Gesellschaft ab. Durch ‚Verwissenschaftlichung' und ‚Professionalisierung' im Zusammenwirken mit modernster Überwachungstechnologie entsteht ein Foltersystem, das das Individuum zerstört und in seine psychischen Strukturen eingreift. Der Einsatz subtiler psychologischer und körperlicher Foltermethoden und die daraus resultierende Regression machen es dem Gefolterten zunehmend unmöglich, die Zerstörung als von außen kommend wahrzunehmen. Die externe Realität zwingt sich in die Psyche des Opfers und beschädigt bzw. zerstört dessen psychische Strukturen, was zur Aufrechterhaltung des repressiven politischen Systems dient." (Möller, Regner 1999)
Wer die Folter überlebt, wird zeitlebens in der Erinnerung auf das Erlebte zurückgeworfen. Die Folgen der Gewalt wirken weit über die Haft hinaus und beeinträchtigen oft das gesamte weitere Leben. Die Erfahrung von Gewalt und Ohnmacht hinterlässt im Überleben der Opfer Störungen sehr unterschiedlichen Ausmaßes und unterschiedlicher Ausprägung. Psychische Traumatisierungen haben neben psychosomatischen Beschwerden bei den betroffenen Personen häufig schwerste Belastungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, dissoziative Störungen, Anpassungsstörungen, Beziehungsstörungen, Angstzustände, Panikattacken, psychotische Zustände und Depressionen zur Folge, die eine selbständige Bewältigung des Alltags unmöglich machen. Die diagnostisch unter PTSD zusammengefassten posttraumatischen Belastungsstörungen stellen nur einen möglichen Ausschnitt der zahlreichen möglichen Folgen von Traumatisierung dar.
Dies gilt in anderer, aber ähnlicher Weise auch für Traumatisierungen aufgrund von Krieg oder sexualisierter Misshandlung.
Psychosoziales Trauma - also Trauma, das aufgrund von politischen und sozialen Verhältnissen, von Krieg, Unterdrückung und speziell Folter zustande kommt - ist damit etwas ganz anderes als ein Trauma aufgrund eines Unfalls oder einer Naturkatastrophe. Bei einem psychosozialen Trauma handelt es sich um "man made desaster". Es bezieht sich immer auf die Individuen und die gesamte Gesellschaft, es hat Prozesscharakter, bleibt also nicht auf ein Einzelereignis beschränkt, und ist immer nur in Bezug auf einen spezifischen soziokulturellen Kontext zu verstehen. (Möller, Regner 1999; Friedrich 1999; Preitler 1999)


Das Trauma als Prozess

Verlässt eine Person ihre Heimat nicht freiwillig, so wirken die entstandenen Brüche und Verluste, Enttäuschungen und Traumata umso schmerzlicher. Die Flucht ist sowohl ein geografischer Wechsel und Bewegung, als auch und vor allem ein innerseelischer Bruch mit bisher Bekanntem. Dieser dauert lebenslang an. In der neuen Gesellschaft angekommen, geht der Prozess des Traumas weiter. Dieser wird u.a. durch die Ungewissheit über den Verbleib der zurückgebliebenen Familienmitglieder und Bekannten, durch negative Nachrichten aus der Heimat, durch die negativen Erfahrungen in Deutschland, durch die sozialrechtliche Lebenssituation fortgesetzt bzw. verschärft. (Aycha 2001)
Es scheint daher sinnvoll, das von Hans Keilson stammende Konzept der "sequentiellen Traumatisierung" zu verwenden. Dieses Konzept erfasst den Prozesscharakter, indem es verschiedene Sequenzen unterscheidet, z.B.: im Krieg, die Nachkriegssituation, der Friede, oder auch: Exil und Rückkehr. Sie dienen als Rahmen, mittels dessen man den aktuellen Stand der Traumaarbeit erfassen kann. So wird verständlich, weshalb in der Therapie von Flüchtlingen im Exil nicht allein die Konsequenzen des primären Traumas bearbeitet werden, nicht allein die Vergangenheit, sondern ebenso die Gegenwart als Bestandteil des traumatischen Prozesses Berücksichtigung findet. Teil des Traumas ist also nicht nur z.B. die Vergewaltigung im Lager, sondern auch die Retraumatisierung durch aktuelle Ausgrenzung, Sondergesetze für Flüchtlinge, drohende Abschiebung, Wohnsituation, Arbeitseinschränkung etc. Auch die Symptome chronischer Angst, wie Passivität, Gefühle von Nutzlosigkeit und Abhängigkeit, können so besser verstanden werden. Behandlung ist dann auch nicht mehr nur eine ausschließliche psychotherapeutische Spezialaktivität, sondern umfasst ein breites interdisziplinäres Spektrum. (Keilson 1979)


Therapie mit Folteropfern - eine interdisziplinäre Aufgabe

Um der besonderen Situation von traumatisierten Flüchtlingen gerecht zu werden, kommen verschiedene Therapieansätze zur Anwendung. Starre Therapiemuster sind nicht geeignet. Nur durch eine Kombination unterschiedlicher Methoden, die flexibel angewendet werden, und eine variable Handhabung des therapeutischen Settings ist es möglich, den Teufelskreis traumatischer Belastungen im therapeutischen Prozess aufzubrechen.
Stets müssen jene Anteile aus dem allgemein anwendbaren Therapiespektrum ausgewählt, kombiniert und integriert werden - von Gesprächstherapie, über Verhaltenstherapie, psychosoziale Therapie, tiefenpsychologische Ansätze, bis hin zu Kunst- und Musiktherapie -, die den individuellen Umständen und Notwendigkeiten der KlientInnen entsprechen, abhängig vom aktuellen Status ihres Traumaprozesses und abhängig vom jeweiligen soziokulturellen Hintergrund. Bei Bedarf sollten zusätzlich Entspannungstechniken oder konzentrative Bewegungstherapie zur Verfügung stehen.
Außer kognitiv-sprachlichen Therapiemethoden spielen in der Therapie von Folteropfern auch nonverbale Methoden eine wichtige Rolle. Sie ermöglichen die Annäherung an das "Unaussprechliche" und fördern die Wiederaneignung der eigenen Biographie. Jenseits dessen, können diese Therapieformen dazu beitragen, blockierte Energien über eine Mobilisierung vorhandener Potentiale freizusetzen. Dieses kann einen positiven Einfluss auf den Verarbeitungsprozess, die sogenannte Traumaarbeit, haben. In speziellen Fällen kann auch der Einsatz von Psychopharmaka notwendig sein, um schwere Krisensituationen zu überwinden und die Therapiefähigkeit der KlientInnen wiederherzustellen.
Welche Strategie auch immer einer spezifischen Störung angemessen ist, sie muss mittelfristig dazu führen, das Erlebte als Bestandteil der eigenen Biographie zu akzeptieren, es aktiv in diese zu integrieren und das Erlittene langfristig in Form von Trauerarbeit zu durchdringen und seine Folgen zu überwinden.
Mehr noch als in anderen TherapeutInnen-KlientInnen-Beziehungen ist bei der Arbeit mit Folteropfern die Schaffung eines intensiven Vertrauensverhältnisses zwischen TherapeutInnen und KlientInnen unverzichtbar. Dies wird entscheidend durch das Selbstverständnis der TherapeutInnen beeinflusst und erfordert eine positive Parteinahme hinsichtlich des Verfolgungsschicksals der KlientInnen. Zusätzlich wird der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses durch das äußere Bild der Institution geschaffen. Hierzu zählt neben den üblichen Faktoren auch die öffentliche Wahrnehmung der Behandlungseinrichtung als eine parteilich im Sinne von Menschenrechtsarbeit agierende Institution.
Der therapeutische Ansatz in der Arbeit mit traumatisierten Flüchtlingen liegt darin, das gesellschaftlich bedingte, aber stets individuell erlittene Leiden zu entprivatisieren: die traumatische Erfahrung wird aus ihrer gesellschaftlichen Verursachung im intersubjektiven Zusammenhang verstanden. Die Therapie verbindet daher die Rehabilitation der Einzelnen mit dem Versuch der Rehabilitation ihrer sozialen Welt - der Gemeinde im engeren Sinn, des zerrissenen Netzes der alltäglichen Beziehungen, aber auch der weiteren politischen und ökonomischen Verhältnisse. Dies setzt die Durcharbeitung des einzigartigen individuellen Schicksals im historischen Zusammenhang voraus, der selbst erst verständlich wird, wenn die Einzelnen die Gelegenheit erhalten, ihren Schmerz, ihre Verzweiflung, aber auch ihre Wut und ihren legitimen Anspruch auf Vergeltung des erlittenen Unrechts zu artikulieren.


Psychosoziale Therapie

Diese Einsicht ist eine Grundvoraussetzung, um psychosoziale Therapieformen erfolgreich zur Anwendung bringen zu können, denen im Rahmen der Traumatherapie eine außergewöhnliche Bedeutung zukommt. Für das Verständnis der Rolle psychosozialer Therapie ist es wichtig, "psychosozial" als Methode und nicht allein als Ziel im Sinne psychosozialer Rehabilitation zu verstehen, d.h. als spezifische methodische Annäherung an die Lösung der vorhandenen Probleme. Darüber hinaus ist der psychosoziale Ansatz als Verpflichtung anzunehmen: einerseits, um das Interesse auf den einzelnen Menschen in seiner oder ihrer subjektiven Lebensrealität lenken zu können, d.h. Gefühle und Bedürfnisse herauszufinden und deren im Laufe der individuellen Lebensgeschichte gewachsene Ausprägung zu verstehen; andererseits aber auch immer das Interesse dem umgebenden soziokulturellen Kontext zuzuwenden, d.h. stets die spezifischen ökonomischen, kulturellen, politischen Bedingungen mit in Betracht zu ziehen. In diesem Sinne sollte die Orientierung niemals allein psychologisch oder ausschließlich soziokulturell sein, sondern sie muss stets beides gleichzeitig im Auge haben.
Ferner ist "psychosoziale Therapie" als die Notwendigkeit zu verstehen, prozessorientiert zu arbeiten, sowohl in Bezug auf die Einzelperson, als auch in sozialer Hinsicht. Und "psychosozial" ist niemals im Sinne einer Defizittheorie zu verstehen, sondern setzt voraus, nach den vorhandenen Potentialen zu fragen und diese zu stärken.
Um einen nachhaltigen Therapieerfolg zu erreichen, verfolgt psychosoziale Therapie auch das Ziel, Perspektiven und Strategien für die soziale und berufliche Rehabilitation und Wiedereingliederung zusammen mit den KlientInnen und ihren sozialen Netzwerken zu entwickeln, ihnen Schritt für Schritt zu ermöglichen, die Kontrolle über den Alltag zurückzugewinnen und schließlich ihr Leben wieder selbst in die Hand nehmen zu können.
Diese Ziele psychosozialer Therapie müssen durch entsprechend ausgebildetes und erfahrenes Fachpersonal wie SozialarbeiterInnen oder SozialpädagogInnen durchgeführt werden, um retraumatisierende Faktoren im Alltag frühzeitig zu erkennen, diesen Entwicklungen soweit möglich entgegenwirken und auf diese Art eine erfolgreiche psychologische und soziale Rehabilitation sicherstellen zu können. Aus diesem Grund gehört es zur psychosozialen Therapie traumatisierter Flüchtlinge, einen sicheren Aufenthaltsstatus durchzusetzen, da nur in einer dauerhaft sicheren Umgebung eine langfristige Option zur Genesung wirklich besteht.
Auch die Herstellung von Kontakten zu in Deutschland lebenden MigrantInnengruppen aus dem Herkunftsland, einschließlich der Bereitstellung eines Angebots spezifischer soziokultureller Aktivitäten, kann eine maßgebliche Rolle spielen, wenn sie den KlientInnen bei der Überwindung einer möglichen sozialen Isolation hilft.
Zur Entlastung des alltäglichen Lebens, das zahlreiche Konfliktpunkte mit vielen den Flüchtlingen selbst unbekannten bürokratischen Prozessen und Behörden beinhaltet, kann es notwendig sein, die KlientInnen bei Besuchen von Verwaltungseinrichtungen, wie Ausländeramt, Arbeitsamt, Sozial-, Gesundheits- und Wohnungsamt, zu begleiten. Auch gehört es zu den Arbeitsaufgaben, die sozialarbeiterisch Geschulten im Rahmen der psychosozialen Therapie zukommen, Konflikte zu klären und Nachteile zu beseitigen, die sich aus strukturellem Rassismus gegenüber Flüchtlingen ebenso ergeben können, wie aus bestimmten Verhaltensauffälligkeiten der Traumatisierten selbst, die aus einer mehr oder minder starken Persönlichkeitsstörung resultieren können. Klärende Diskussionen mit RechtsanwältInnen, VermieterInnen, TeammitarbeiterInnen, ArbeitgeberInnen und anderen, denen unter Umständen eine spezielle Geduld und Rücksichtnahme während der Dauer der Therapie abverlangt werden muss, können notwendig sein und müssen von kompetenten SozialarbeiterInnen übernommen werden.


Bereitstellung gleichgeschlechtlicher TherapeutInnen

Da Folter das Ziel verfolgt, die menschliche Würde zu zerstören, gehört die Ausübung von sexualisierter Gewalt und Vergewaltigung zu den regulär und systematisch gegen Frauen wie Männer ausgeübten Foltermethoden. Aufgrund gesellschaftlicher Tabus zählt erlittene sexualisierte Gewalt zu den von Seiten der Opfer am schwersten auszusprechenden Verletzungen. Folglich ist die Bereitstellung gleichgeschlechtlicher TherapeutInnen eine essentielle Voraussetzung, damit die KlientInnen eine Chance erhalten, sich in der Therapie auch in diesem sensiblen Bereich zu öffnen und die damit verbundene spezifische Scham und die empfundene Schande überwinden zu können.


Interkulturelle Therapieansätze

Doch nicht nur dieser Ansatz unterscheidet die Therapie mit Opfern von Folter, Krieg oder Vergewaltigung erheblich von der Therapie mit aus anderen Gründen traumatisierten KlientInnen. Auch die Herkunft von Flüchtlingen muss bei der Auswahl der Therapiemethoden spezielle Berücksichtigung finden.
Ein interkultureller Therapieansatz erschöpft sich nicht alleine in der notwendigen sprachlichen Kompetenz der TherapeutInnen. Auch eine Vertrautheit mit kulturellen Gewohnheiten sowie den sozialen und politischen Verhältnissen im Herkunftsland ist erforderlich. So erreichen z.B. zahlreiche Flüchtlinge die Bundesrepublik, die aus Ländern stammen, in denen der kulturelle Umgang mit psychischen Schwierigkeiten oder Erkrankungen nicht in Form einer Individualtherapie geregelt ist. In diesem Verständnis soll in der Regel nicht die Person an ihre Umwelt angepasst werden, sondern das erschütterte Verhältnis zwischen Individuum und sozialer Umwelt wird rituell, mittels Symboliken, wiederhergestellt. Hierzu gehört die Wiederherstellung der verlorenen Ehre (z.B. durch Rache) ebenso, wie religiöse Kulthandlungen. Individuelle Psychotherapie als Methode der Heilung ist jedoch in zahlreichen Kulturen weitgehend unbekannt. Nur mit einem hohen Maß an interkultureller Kompetenz kann es daher gelingen, einen entsprechenden therapeutischen Zugang aufzubauen. (Preitler 1999)


Traumatherapie mit Flüchtlingen - eine Aufgabe für Spezialeinrichtungen

Die Maßnahmen einer Therapie mit Opfern und Überlebenden von schweren Traumatisierungen müssen daher speziell auf diese Personengruppe zugeschnitten sein. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein therapeutisches Konzept erforderlich, das folgenden Punkten Rechnung trägt:

  • Art und Geschichte des Traumas
  • persönlicher, politischer, kultureller und sprachlicher Hintergrund des Opfers
  • Biographie im Herkunftsland
  • Biographie im Exil, in Deutschland
  • Beziehungsgefüge zwischen Individuum und sozialen Netzwerken (familiäre Situation, Bekanntenkreis)
  • ökonomische und berufliche Situation des Opfers

Einrichtungen, die über das nötige Spezialwissen, die unerlässliche interkulturelle Kompetenz und die erforderliche Erfahrung im Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen verfügen, sind im gesamten Bundesgebiet Mangelware und können nicht durch das bestehende Gesundheitssystem ersetzt werden. In NRW existieren nur drei Zentren (in Köln, Much und Düsseldorf), die in unterschiedlichem Ausmaß Hilfe für Folteropfer anbieten können, sowie einzelne TherapeutInnen, die sich - wie innerhalb der Medizinischen Flüchtlingshilfe - auf die Therapie von Folteropfern spezialisiert haben. All diese Zentren, in NRW und darüber hinaus, sind hoffnungslos überlaufen und weisen lange Wartelisten auf. Allein die Warteliste der Medizinischen Flüchtlingshilfe umfasst derzeit ca. 45 Personen, ohne dass die Therapiemöglichkeit bisher öffentlich angekündigt wurde.
Internationalen Statistiken zufolge finden sich unter den in Deutschland Schutz und Asyl suchenden Flüchtlingen und Asylbewerbern zwischen 5 und 30% Überlebende von Folter, insbesondere von sexualisierter Folter, Misshandlung, Verfolgung, Vertreibung und zum Teil schwerwiegender Traumatisierung aus Kriegs- und Krisengebieten. Vor diesem Hintergrund entspricht die Anzahl der zur Verfügung stehenden ExpertInnen nicht annähernd dem notwendigen Bedarf.
Um dieses Defizit im Ruhrgebiet zu beheben, soll die in Bochum bestehende Einrichtung der Medizinischen Flüchtlingshilfe bedarfsgerecht ausgebaut werden.


Literatur:

amnesty international 1984: Gegen Folter - Ein Bericht zur Kampagne gegen die Folter
Aycha, A. 2001: Behandlungsmöglichkeiten traumatisierter Flüchtlinge, in: Asylpraxis, Schriftenreihe des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Band 7
Becker, D. 1997: Prüfstempel PTSD - Einwände gegen das herrschende ‚Trauma'-Konzept, in: medico international Schnelle Eingreiftruppe Seele
Fiechtner, U., Waldmann, U. 1984: Am Rande - Fragmente über die Folter, Schriften für amnesty international 7
Friedrich, V. 1999: Die Überwältigung der Sinne durch das Foltertrauma, in: B. Möller et al.: Politische Traumatisierung: Verfolgung, Erzwungene Migration und Möglichkeiten therapeutischer Hilfe, in: Zeitschrift für politische Psychologie, Jg. 7, Nr. 1+2
Kaiser, G. 1998: Folter und Mißhandlungen in Europa, in: G. Köhne: Die Zukunft der Menschenrechte - 50 Jahre UN-Erklärung: Bilanz eines Aufbruchs
Keilson, H. 1979: Sequentielle Traumatisierung bei Kindern. Deskriptiv-klinische und quantifizierend-statistische follow-up Untersuchung zum Schicksal der jüdischen Kriegswaisen in den Niederlanden
Küchenhoff, J. 2000: Trauma Gewalt und kollektives Gedächtnis, Psyche-Sonderheft 9/10
Lipps, E. 1984: Psychologie der Folter, in: amnesty international Campaign Against Torture, CAT-Infopaket II 12.1
Merk, U. 2000: Psychosoziale Arbeit nach Krieg und Diktatur. Tagungsunterlagen 21.06.2000, medico international
Möller, B., Regner, F. 1999: Die Verschränkung von äußerer und innerer Realität bei politischer Verfolgung und Folter, in: Zeitschrift für politische Psychologie, Jg. 7, Nr. 1+2
Preitler, B. 1999: Psychotherapie mit Folterüberlebenden im europäischen Exil, in: B. Möller et al.: Politische Traumatisierung: Verfolgung, Erzwungene Migration und Möglichkeiten therapeutischer Hilfe, in: Zeitschrift für politische Psychologie, Jg. 7, Nr. 1+2
Seibert, T. 2000: Die Gewalt überleben, in: ak - analyse & kritik, Nr. 441
Summerfield, D. 1997: Das Hilfsbusiness mit dem ‚Trauma', in: medico international Schnelle Eingreiftruppe Seele
van der Veen-Wahabzada, A. 2001: Kampagne gegen die Folter. Aus der Arbeit von amnesty international, in: Jahrbuch Menschenrechte 2001

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