| |
Presseerklärung vom 02.03.2005
Veranstaltungsankündigung:
Hier geblieben!
Das Zuwanderungsgesetz: Was verändert sich für Flüchtlinge?
Freitag, 04.03.2005, 19.00 Uhr, Bahnhof Langendreer, Raum 6,
Referent: Claudius Voigt, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen
Mit dem 1. Januar 2005 ist in der Bundesrepublik Deutschland das neue
"Gesetz zur Begrenzung der Zuwanderung" in Kraft getreten. Was
noch vor wenigen Jahren als weltoffener, als großer Wurf in der Migrationspolitik,
als erstes Einwanderungsgesetz in der viel zu langen Geschichte deutscher
Volkstümelei angekündigt war, wurde jedoch bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt.
Doch noch immer ranken sich zahlreiche Mythen über angebliche Fortschritte,
die mit dem Gesetz verbunden seien, durch die öffentliche und veröffentlichte
Debatte. "Die Kettenduldungen werden abgeschafft. Jeder, der länger als
eineinhalb Jahre geduldet ist, erhält eine Aufenthaltserlaubnis. Viele
Verfolgungsgründe, die bisher unberücksichtigt blieben, werden nun anerkannt",
glauben immer noch auch zahlreiche Betroffene.
Aber viele der Hoffnungen, die mit dem Zuwanderungsgesetz verbunden werden,
sind unbegründet:
Zahlreichen Geduldeten wird seit dem 1. Januar die Arbeitserlaubnis verweigert.
Die wenigsten Flüchtlinge mit einer Duldung werden in Zukunft eine Aufenthaltserlaubnis
erhalten.
Auch die Asylgesetzgebung verschlechtert sich für viele Betroffene drastisch.
So wird Asyl z.B. künftig nur noch auf Probe erteilt und binnen drei Jahren
einer erneuten Überprüfung unterzogen.
Der Vortrag richtet sich insbesondere an MigrantInnen und Flüchtlinge,
die von dem neuen Gesetz direkt selbst betroffen sind. So wird Claudius
Voigt, vom Flüchtlingsrat NRW, u.a. über die Voraussetzungen für eine
Aufenthaltserlaubnis berichten, sowie über weitere relevante Regelungen
des Gesetzes.
Übersetzungen in Englisch, Französisch, Persisch, Russisch und Türkisch
werden ermöglicht.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der Abteilung für Politik des
Bahnhofs Langendreer und dem Flüchtlingsrat NRW durchgeführt und gefördert
durch die Europäische Union (Europäischer Flüchtlingsfonds).
|