Presseerklärung, 17.02.2005

Wer Menschenhandel bekämpfen will, muss
Rechte von Betroffenen stärken

  • „Visa-Erlass“ wird ideologisch zur Affaire gemacht
  • Medizinische Flüchtlingshilfe fordert Legalisierung für Opfer von Frauenhandel
  • UN-Konvention zum Schutz der Rechte der WanderarbeitnehmerInnen jetzt unterzeichnen !

Seit Wochen bestimmt ein „Visa-Erlass“ die Schlagzeilen, mit dem das Bundesaußenministerium die Vergabe von Einreisevisa zwischen März 2000 und Juli 2001 erleichtert hatte. Diese vorübergehende Humanisierung der Einreisepraxis lässt in Wahlkampfzeiten die Wellen scheinheiliger Entrüstung höher schlagen. Erhitzt klagen konservative Gemüter über die vermeintliche Begünstigung von Menschenhandel, insbesondere im Prostitutionsgewerbe. In Nordrhein-Westfalen wirft CDU-Spitzenkandidat Rüttgers der grünen Ministerin Höhn vor, es sei "moralisch unanständig", wenn diese darauf verweist, dass Prostituierte sich häufig in einer viel schlimmeren Situation befinden, wenn diese sich illegal in Deutschland aufhalten müssen.

Mit den Vorwürfen der konservativen Parteien wird erneut Stimmung auf dem Rücken der betroffenen MigrantInnen gemacht. Die Medizinische Flüchtlingshilfe hat immer wieder auch mit Frauen zu tun, die sich als Prostituierte in Deutschland aufhalten. Wer die Menschenrechte dieser Frauen wirklich stärken will, der muss ihnen zunächst zu einem legalen Status verhelfen. Andernfalls haben diese keine Chance das "Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Prostituierten (ProstG)" überhaupt zu nutzen. Nur so wird es auch möglich, Opfer von Frauenhandel zu gerichtsverwertbaren Aussagen zu bewegen, um den Hintermännern dieses kriminellen Gewerbes das Handwerk zu legen.

Die Medizinische Flüchtlingshilfe setzt sich unter beiden Aspekten für die sofortige Legalisierung der Opfer von Frauenhandel ein.
Menschenhandel wird nicht etwa durch eine liberale, sondern durch eine restriktive Einreisepraxis begünstigt. Je höher die Mauern um die Festung Europa gezogen und legale Einreisewege verschlossen werden, desto mehr Menschen sind gezwungen, sich in die Hände krimineller Schleusergruppen zu begeben, wenn sie nach Europa gelangen wollen. Dieser Markt ist ein Produkt der Abwehrpolitik gegenüber Flüchtlingen und MigrantInnen, wie sie von den Unionsregierungen in den 90er Jahren in Gang gesetzt wurde.
"Jemand wie Rüttgers sollte sich zum Thema 'Reisefreiheit' besser nicht mehr äußern", erklärt Knut Rauchfuss von der Medizinischen Flüchtlingshilfe. "Schon vor fünf Jahren vergiftete er mit seinem ‚Kinder statt Inder’-Wahlkampf das gesellschaftliche Klima und lieferte den Rechtsradikalen eine ideologische Steilvorlage. Von Rüttgers ist wohl auch heute nichts anderes zu erwarten, als die derzeitigen unappetitlichen Ressentiments gegen Menschen aus Osteuropa", so Rauchfuss weiter. Die Medizinische Flüchtlingshilfe fordert das Bundesaußenministerium auf, den bisher eher defensiven Umgang mit der Visa-Affaire aufzugeben und sich stärker als bisher einer humanitären Einreisepolitik zu verpflichten.

Um die Menschenrechte hier lebender MigrantInnen zu stärken, ist die Ratifizierung der "UN-Konvention für die Rechte der Wanderarbeitnehmer" längst überfällig. Am 18. Dezember 1990 verabschiedete die UNO-Generalversammlung die WanderarbeitnehmerInnen-Konvention. Die Konvention konkretisiert die Menschenrechte, wie sie insbesondere in den Internationalen Pakten in allgemeiner Form niedergelegt sind, und formuliert explizit, welche Rechte den ArbeitsmigrantInnen und ihren Familien zustehen.
Die Konvention ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten: Bis heute wurde sie von 27 Staaten ratifiziert – nicht von der Bundesrepublik Deutschland. Die Medizinische Flüchtlingshilfe fordert die Bundesregierung zur Ratifizierung der Konvention auf.