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Presseerklärung, 17.02.2005
Wer Menschenhandel
bekämpfen will, muss
Rechte von Betroffenen stärken
- „Visa-Erlass“ wird ideologisch
zur Affaire gemacht
- Medizinische Flüchtlingshilfe
fordert Legalisierung für Opfer von Frauenhandel
- UN-Konvention zum Schutz
der Rechte der WanderarbeitnehmerInnen jetzt unterzeichnen !
Seit Wochen bestimmt ein „Visa-Erlass“
die Schlagzeilen, mit dem das Bundesaußenministerium die Vergabe von Einreisevisa
zwischen März 2000 und Juli 2001 erleichtert hatte. Diese vorübergehende
Humanisierung der Einreisepraxis lässt in Wahlkampfzeiten die Wellen scheinheiliger
Entrüstung höher schlagen. Erhitzt klagen konservative Gemüter über die
vermeintliche Begünstigung von Menschenhandel, insbesondere im Prostitutionsgewerbe.
In Nordrhein-Westfalen wirft CDU-Spitzenkandidat Rüttgers der grünen Ministerin
Höhn vor, es sei "moralisch unanständig", wenn diese darauf verweist,
dass Prostituierte sich häufig in einer viel schlimmeren Situation befinden,
wenn diese sich illegal in Deutschland aufhalten müssen.
Mit den Vorwürfen der konservativen Parteien wird erneut Stimmung auf
dem Rücken der betroffenen MigrantInnen gemacht. Die Medizinische Flüchtlingshilfe
hat immer wieder auch mit Frauen zu tun, die sich als Prostituierte in
Deutschland aufhalten. Wer die Menschenrechte dieser Frauen wirklich stärken
will, der muss ihnen zunächst zu einem legalen Status verhelfen. Andernfalls
haben diese keine Chance das "Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse
von Prostituierten (ProstG)" überhaupt zu nutzen. Nur so wird es auch
möglich, Opfer von Frauenhandel zu gerichtsverwertbaren Aussagen zu bewegen,
um den Hintermännern dieses kriminellen Gewerbes das Handwerk zu legen.
Die Medizinische Flüchtlingshilfe setzt sich unter beiden Aspekten für
die sofortige Legalisierung der Opfer von Frauenhandel ein.
Menschenhandel wird nicht etwa durch eine liberale, sondern durch eine
restriktive Einreisepraxis begünstigt. Je höher die Mauern um die Festung
Europa gezogen und legale Einreisewege verschlossen werden, desto mehr
Menschen sind gezwungen, sich in die Hände krimineller Schleusergruppen
zu begeben, wenn sie nach Europa gelangen wollen. Dieser Markt ist ein
Produkt der Abwehrpolitik gegenüber Flüchtlingen und MigrantInnen, wie
sie von den Unionsregierungen in den 90er Jahren in Gang gesetzt wurde.
"Jemand wie Rüttgers sollte sich zum Thema 'Reisefreiheit' besser nicht
mehr äußern", erklärt Knut Rauchfuss von der Medizinischen Flüchtlingshilfe.
"Schon vor fünf Jahren vergiftete er mit seinem ‚Kinder statt Inder’-Wahlkampf
das gesellschaftliche Klima und lieferte den Rechtsradikalen eine ideologische
Steilvorlage. Von Rüttgers ist wohl auch heute nichts anderes zu erwarten,
als die derzeitigen unappetitlichen Ressentiments gegen Menschen aus Osteuropa",
so Rauchfuss weiter. Die Medizinische Flüchtlingshilfe fordert das Bundesaußenministerium
auf, den bisher eher defensiven Umgang mit der Visa-Affaire aufzugeben
und sich stärker als bisher einer humanitären Einreisepolitik zu verpflichten.
Um die Menschenrechte hier lebender MigrantInnen zu stärken, ist die Ratifizierung
der "UN-Konvention für die Rechte der Wanderarbeitnehmer" längst überfällig.
Am 18. Dezember 1990 verabschiedete die UNO-Generalversammlung die WanderarbeitnehmerInnen-Konvention.
Die Konvention konkretisiert die Menschenrechte, wie sie insbesondere
in den Internationalen Pakten in allgemeiner Form niedergelegt sind, und
formuliert explizit, welche Rechte den ArbeitsmigrantInnen und ihren Familien
zustehen.
Die Konvention ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten: Bis heute wurde
sie von 27 Staaten ratifiziert nicht von der Bundesrepublik Deutschland.
Die Medizinische Flüchtlingshilfe fordert die Bundesregierung zur Ratifizierung
der Konvention auf.
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