| Presseerklärung, 18. April 2004 Wer betet, ist verdächtig Polizeieinsatz gegen Bochumer Moscheebesuch Medizinische Flüchtlingshilfe protestiert Am vergangenen Freitag wurden in Bochum nach dem Freitagsgebet 476 BesucherInnen zweier Moscheen bei einem Großeinsatz der Polizei eingekesselt, festgehalten, kontrolliert, registriert und zu einem erheblichen Teil festgenommen. Der Polizeieinsatz reiht sich ein in eine Serie von Durchsuchungen von Moscheen in der Bundesrepublik im Laufe der letzten Wochen, bei denen der kollektive Vorwurf lautet, von den Betroffenen würde Gewalt ausgehen oder zumindest befürwortet. Bei den Durchsuchungen und Kontrollen wurde bislang jedoch nicht ein einziger Terrorist gefasst. Hingegen schaffen die Durchsuchungen ein öffentliches Klima der Kriminalisierung, das eine ganze Religionsgemeinschaft unter Generalverdacht stellt. Mit der Verabschiedung der Sicherheitsgesetze vor zwei Jahren wurde das Religionsprivileg aus dem deutschen Vereinsrecht gestrichen, welches vormals dazu beitragen sollte, im Land der Shoah den rechtlichen Schutz von Religionsgemeinschaften vor staatlicher Verfolgung zu sichern. Seither ist polizeilichen Willküraktionen Tür und Tor geöffnet. Methoden wie die generelle Abriegelung von Gotteshäusern sind nicht hinzunehmen. Sie sind auch nicht zu rechtfertigen durch angebliche nicht konkrete "Verdachtsmomente" über die angebliche Teilnahme radikaler Islamisten am Freitagsgebet. So räumt die Bochumer Polizei sogar ein, dass ihr keine Erkenntnisse für konkrete Anschlagspläne in Bochum vorliegen. Lägen der Polizei gerichtsfeste Hinweise für kriminelle Handlungen vor, so wären diese durch Methoden rechtsstaatlicher Kriminalitätsbekämpfung zu unterbinden, nicht durch pauschale Übergriffe gegen Religionsgemeinschaften. Radikalislamistische Tendenzen sind mit politischen und nicht mit polizeistaatlichen Methoden zu bekämpfen. Wer traut sich noch, dem Recht auf freie Religionsfreiheit nachzugehen, wenn er oder sie danach mit Kontrollen und Verhaftungen rechnen muss? Verhaftet wurden in Bochum keine "Terroristen", sondern 127 MigrantInnen, die keine gültigen Ausweispapiere mit sich führten. Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen, die oft in ihrem Herkunftsland bereits verfolgt wurden, beim Verlassen von Moscheen auf Uniformierte, Maschinenpistolen und kugelsichere Westen blicken müssen. Derartige Bedrohungssituationen und die damit verbundene Angst vor Abschiebung können leicht zur Retraumatisierung von Flüchtlingen führen. Derartige Übergriffe und Kriminalisierungen bestärken grundsätzlich ein gesellschaftliches Klima der Ablehnung und Ausgrenzung von in Deutschland lebenden MuslimInnen und leisten damit ihren Beitrag zu der seit Jahren steigenden Zahl rassistischer Übergriffe gegenüber den so Kriminalisierten. Die Medizinische Flüchtlingshilfe protestiert daher gegen das unangemessene Vorgehen der Polizei, wie es auch vom Zentralrat der Muslime Deutschlands kritisiert wurde. Derartige Einsätze dürfen nicht Schule machen, denn sie verletzen die Prinzipien jeder demokratischen Gesellschaft. |