Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V.
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Pressemitteilung, 19.06.2008


15 Jahre faktische Abschaffung des Asylrechtes
in der Bundesrepublik Deutschland

Zum Internationalen Jahrestag der Flüchtlinge fordert die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens für Flüchtlinge in Deutschland und die uneingeschränkte Wiederherstellung des Grundrechtes auf Asyl

 

Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni wird in Deutschland auch des 15. Jahrestages der faktischen Abschaffung des Asylrechtes gedacht, ein trauriger Tag für Deutschland und die schutz-suchenden Flüchtlinge.

Am 26. Mai 1993 beschloss der Deutsche Bundestag gegen die Proteste breiter Gesellschaftsschichten die Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes (GG). Diese Entscheidung bedeutet eine massive Einschränkung, ja eine faktische Abschaffung des Grundrechtes auf Asyl, denn der abstrakt formulierte Grundsatz in Absatz 1 des Artikels 16a GG („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“) wird durch die Ausnahmen in den nachfolgenden Absätzen systematisch beschnitten und ausgehöhlt.
Mit der Manifestierung der so genannten „Drittstaatenregelung“ kann sich kein Flüchtling mehr auf das individuelle Grundrecht auf Asyl berufen, wenn er über eine Landgrenze in die Bundesrepublik Deutschland einreist. So wurden im Zeitraum von Januar bis Dezember 2007 lediglich 304 Personen (1,1 %) als Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt.

Neben der faktischen Abschaffung des Asylrechtes gibt es in Deutschland noch andere diskriminierende Gesetze gegen Flüchtlinge, u.a. das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Durch dieses Gesetz wird „der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege [...] grundsätzlich durch Sachleistungen gedeckt“. Leistungen zur medizinischen Versorgung werden bei akuter Krankheit bzw. akutem Behandlungsbedarf, bei schmerzhafter Krankheit sowie für zur Sicherung der Gesundheit unerlässliche Behandlungen gewährt. Die Formulierung „akute Erkrankung“ verdeutlicht, dass eine chronische Erkrankung grundsätzlich keinen Leistungsanspruch bedeutet.

Diese Maßnahmen haben für die Flüchtlinge und ihre Familienangehörigen in Deutschland ein zutiefst repressives Umfeld geschaffen, das sehr leicht verschiedene psychische bzw. psychosoziale Erkrankungen auslöst. Diese rechtsstaatswidrige Abschreckung verhindert die Integration, zudem trägt die inhumane Behandlung der Asylsuchenden zu ihrer Stigmatisierung und Ausgrenzung bei.

Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. fordert die Bundesregierung und den Bundesrat dazu auf, sämtliche Änderungen im Grundgesetz, die seit dem 23. Mai 1993 zur faktischen Abschaffung des Asylrechts in Deutschland vorgenommen wurden, uneingeschränkt zurückzunehmen!
Ebenso fordert die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V. die sofortige Abschaffung des inhumanen und diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes!

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Flüchtlingssozialarbeiter der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.V., Herrn Hanif Hidarnejad:
Tel.: 0234-325 92 72
E-Mail: sozialdienst@mfh-bochum.de

Näheres erfahren Sie auch im Jahresbericht 2007 des Flüchtlingssozialdienstes der MFH und dem Hintergrundbericht "15 Jahre faktische Abschaffung des Asylrechts in der BRD".