BITTE UM PROTEST - BITTE UM WEITERVERBREITING

Solidarität mit Osman Murat Ülke

Entgegen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wird der Kriegsdienstverweigerer weiter strafrechtlich verfolgt


Osman Murat Ülke wurde in Pforzheim geboren und folgte mit 15 seinen Eltern
in die Türkei.
Der heute 36-jährige hatte im September 1995 seine Kriegsdienstverweigerung
erklärt und die Einberufungspapiere öffentlich verbrannt: »Wir wollten den
allgegenwärtigen Militarismus mit gewaltfreien Methoden des zivilen
Ungehorsams in Frage stellen.«

Auf Ülkes Verweigerung reagierten die Behörden mit einem schier endlosen Prozeß- und Inhaftierungsmarathon. Zwei Jahre verbrachte er zwischen 1996 und 1999 bereits in Haft.
Die droht ihm nun erneut, obgleich im Januar 2006 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte erging, in dem die Richter der türkischen Militärjustiz
vorwarfen, »unvereinbar mit dem Strafrecht einer demokratischen Gesellschaft«
zu agieren. Ülke sei zum Opfer »einer unendlichen Serie von Verfolgung und
Bestrafung geworden, die seine Persönlichkeit unterdrücken und ihn
entwürdigen« solle.
Dem Pazifisten wurde eine Entschädigung über 10.000 Euro zugesprochen. Die hat er auch erhalten. Dennoch wurde Osman Murat Ülke im Juli 2007 erneut aufgefordert, eine Haftstrafe von 17 Monaten und 15 Tagen anzutreten.

Hierzu Osman Murat Ülke selbst:
"Neben dem Appell an das Ministerkomitee des Europarates haben wir auch hier in der Türkei Beschwerde eingelegt, aber noch keine Antwort erhalten. Und wir versuchen, im Ausland so viel Druck wie möglich zu erzeugen. Das heißt nicht einfach nur Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch auf der Ebene von Politikern, Abgeordneten, Ministerien. Der Türkei muss gesagt werden, dass dieses Vorgehen sofort aufzuhören hat, weil es eindeutig im Widerspruch zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht."

Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum arbeitet im Bereich der länderübergreifenden Flüchtlingssozialarbeit seit einiger Zeit eng mit Osman Murat Ülke zusammen.
Auch im Arbeitsfeld "Gerechtigkeit heilt" existiert eine enge Zusammenarbeit mit seiner Anwältin Hülya Ücpinar.
Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum bittet,
diese Informationen weiterzuverbreiten und sich an den Protestkampagnen gegen die beabsichtigte erneute Inhaftierung von Osman Murat Ülke zu beteiligen.

Vorformulierte Protest-E-Mails können geschickt werden an:

* das Ministerkomitee des Europarats über
http://www.Connection-eV.de/Tuerkei/uelke.html oder
http://www.wri-irg.org/co/alerts/20070711a.html

* den Präsidenten der Türkei über
http://www.Connection-eV.de/Tuerkei/uelke.html und
http://wri-irg.org/co/alerts/20070711b.html

* Faxnummern und Postadressen für Protestschreiben:

Präsidentschaftsamt der Türkischen Republik:
Fax +90-312-4271330,
E-mail cumhurbaskanligi@tccb.gov.tr

Botschaft der Republik Türkei (Deutschland) Herr Mehmet Ali Irtemçelik
Botschafter Rungestr. 9, 10179 Berlin
Tel: +49(30) 27 58 50
Fax : +49(30) 27 59 09 15
E-mail: turk.em.berlin@t-online.de



Weiterführende Informationen:


http://www.taz.de/index.php?id=digi-artikel&ressort=sw&dig=2007/07/20/a0040&menu=1
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=113396&IDC=2
http://www.jungewelt.de/2007/07-18/002.php
http://www.connection-ev.de/Tuerkei/uelke.html
http://www.ippnw.de/article/070719_uelke.html
http://www.dfg-vk.de
http://www.graswurzel.net/news/ossi2007.shtml

 


PRESSEERKLÄRUNG der
Rechtsanwältin Hülya Üçpinar

Izmir, den 12. Juli 2007

EIN JUSTIZSKANDAL
Der Fall des Kriegsdienstverweigerers Osman Murat Ülke

Gegen den Kriegsdienstverweigerer Osman Murat Ülke wurden mehrere
Strafverfahren eröffnet, da er sich weigerte, den Militärdienst anzutreten.
Er wurde mehrmals zu Gefängnisstrafen verurteilt. Aufgrund dessen wurde beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen die Türkei
eingereicht. Der EGMR verkündete in seinem Urteil, dass die Türkei gegen das
in Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention geregelte Verbot der
Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung
verstoßen und eine Rechtsverletzung verursacht hat.

Trotz des Urteils vom 24.01.2006 haben die zuständigen Regierungsvertreter
keinen Schritt unternommen, um die Beeinträchtigung von Osman Murat Ülke zu
beheben. Im Gegenteil: Derzeit besteht die akute Gefahr seiner erneuten
Inhaftierung wegen der früheren Verurteilungen. Am 09.07.2007 wurde eine
Vorladung der Staatsanwaltschaft Ayvalik zugestellt, wonach sich Osman Murat
Ülke binnen 10 Tagen wegen einer noch zu verbüßenden Strafe in Höhe von 17
Monaten und 15 Tagen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu melden habe.
Andernfalls werde seine Festnahme angeordnet.

Als seine bevollmächtigte Rechtsanwältin habe ich zu dieser Vorladung
Ermittlungen angestellt. Diese ergaben, dass die Vorladung aus den beim
Hauptquartier des Militärgerichtes Eskisehir vorliegenden Akten resultiert.
Die Strafe in Höhe von 17 Monaten und 15 Tagen ergäbe sich aus der
Strafsumme verschiedener Urteile aus der Vergangenheit. Sie wird nicht durch
die bereits von Osman Murat Ülke verbrachte Haftzeit verkürzt.

Mein Mandant wurde erstmalig am 08.11.1996 festgenommen und in mehreren
Verfahren wegen "Entfremdung des Volkes vom Militär", "Befehlsverweigerung",
"Fortgesetzten Ungehorsams" und "Desertion" verurteilt, weshalb er insgesamt
701 Tage im Militärgefängnis verbracht hat.

Obwohl er am 09.03.1999 entlassen wurde, droht ihm seine erneute
Inhaftierung, da nach wie vor keine rechtliche Neugestaltung vorgenommen
wurde und die bisherige Handhabung der Kriegsdienstverweigerung weiter
anhält.

Die durch die Staatsanwaltschaft Ayvalik zugestellte Vorladung zeigt ein
weiteres Mal den Ernst der akuten Bedrohung. Die Vorladung bestätigt
allerdings auch, dass die durch das EGMR verurteilte türkische Regierung
entgegen ihrer Zusicherungen ihrer Verpflichtung aus dem Urteil in keiner
Weise nachgekommen ist und daran festhält, in Widerspruch zu dieser
Verpflichtung zu verfahren.


Das Urteil des EGMR

Mein Mandant Osman Murat Ülke wandte sich 1997 mit einer Klage wegen der
wiederholten Verurteilungen wegen ein und derselben Tat und wegen der
Verletzung seiner Gewissensfreiheit an den EGMR. Daraufhin hat der EGMR mit
Urteil vom 05.01.2006 unter Zugrundelegung des Klageantrags und der darüber
hinaus vergangenen Zeit den Sachverhalt bewertet und ist zu dem am
24.01.2006 verkündeten Urteil gekommen. (Ülke v. Turkey, 39437/98 - Anlage
2)

Im Ergebnis kam der EGMR mit dem am 24.04.2006 rechtskräftig gewordenen
Urteil zu dem Ergebnis, dass

- Osman Murat Ülke aufgrund der mehrfachen Verurteilung und weiter drohenden Verurteilungen, die aus seiner Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung resultieren, einem "zivilen Tod" ausgesetzt ist, was sein Leben im Gesamten beeinträchtigt;

- diese Behandlung die intellektuelle Persönlichkeit des Antragstellers unterdrückt, um Gefühle von Angst, Schmerzen und Verwundbarkeit in ihm auszulösen, ihn zu demütigen und zu entwürdigen und seinen Widerstand und Willen zu brechen;

- die zahlreichen sich aus seiner Überzeugung ergebenden Anklagen, die sich daraus ergebenden summierenden Effekte der Verurteilungen und der ständige Wechsel von Anklagen und Zeiten der Inhaftierung, in Verbindung mit der Möglichkeit einer lebenslangen Strafverfolgung zu unterliegen, im Missverhältnis zu dem Ziel stehen, die Ableistung seines Militärdienstes sicherzustellen;


Das Gericht betonte zugleich, dass diese Herangehensweise nicht mit den strafrechtlichen Bestimmungen einer demokratischen Gesellschaft zu vereinbaren ist.
Das Gericht befand ferner, dass diese Handhabung eine fortwährende Rechtsverletzung meines Mandanten gemäß Art. 3 der der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt.

Die Entwicklungen beim Ministerkomitee des Europarates

Nachdem das Urteil des EGMR rechtskräftig geworden war, übernahm das Ministerkomitee des Europarates den Fall, um die Umsetzung zu beobachten. Dazu tagte das Ministerkomitee bisher vier Mal.

In der Sitzung vom 05.12.2006 fragte das Komitee die türkische Regierung an, welche Art der Vorkehrungen sie gegen die weitergehende Rechtsverletzung des Klägers (und hinsichtlich der allgemeinen Handhabung bezüglich der Kriegsdienstverweigerung) unternommen habe.

Die Sitzung vom 14.02.2007 hatte die Löschung des Strafregistereintrages (urgent quashing of the applicant´s criminal conviction) zum Inhalt. Hierbei erging seitens des Komitees eine Rüge an die verantwortlichen Vertreter der Türkei, weil bisher keinerlei Vorkehrungen zur Behebung der
Rechtsverletzungen vorgenommen wurde. Ferner wurde gerügt, dass der Kläger aus diesem Grunde weiterhin einer fortwährenden Strafverfolgung ausgesetzt ist.

In der Sitzung vom 04.04.2007 wurde wiederum mit Bedauern festgestellt, dass weder Vorkehrungen hinsichtlich des Einzelfalls sowie hinsichtlich der allgemein zu treffenden Maßnahmen unternommen wurden, noch Auskunft diesbezüglich erteilt wurde. Daraufhin nahm das Komitee zu Protokoll, dass
in der nächsten Sitzung die Beratung hinsichtlich einer Vorbeugungsmaßnahme (tedbir karari) besprochen würde.

Zum Treffen des Ministerkomitees am 6. Juni 2007 erklärte die türkische Regierung, dass ein Gesetzentwurf in Vorbereitung sei, der die wiederholte Bestrafung von Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen verhindere und dass dieses Gesetz auch "allen mit der Beeinträchtigung des Antragstellers verbundenen negativen Konsequenzen abhelfen" werde.

Laut der dem Komitee vorliegenden Auskunft soll dieser vermeintliche
Gesetzentwurf Folgendes regeln:

- Personen, die aufgrund ihres Gewissens oder ihres Glaubens den
Militärdienst verweigern, würden nicht einer wiederholten und unaufhörlichen
Strafverfolgung unterliegen und würden somit nicht wegen fortgesetzten
Ungehorsams wiederholt verurteilt werden.

- Jegliche Beeinträchtigungen des Antragstellers Osman Murat Ülke würden
beseitigt. (Anlage 3)

Vorliegend handelt es sich um einen Justizskandal.

Die Vorladung meines Mandanten, die auf den bislang geltenden Rechtsgrundlagen zu seiner "Festnahme" führt, bringt die Realität des so genannten "zivilen Todes" noch einmal vor Augen und ist ein erheblicher Rückschritt: mithin ein Justizskandal.

Die türkische Regierung hält sich nicht an die auch in ihrer Verfassung zugrunde gelegte und durch internationale Verträge erklärte Verpflichtung.

In Artikel 90 des türkischen Grundgesetzes heißt es: "Die verfahrensgemäß in Kraft gesetzten völkerrechtlichen Verträge haben Gesetzeskraft. Gegen sie kann das Verfassungsgericht mit der Behauptung der Verfassungswidrigkeit nicht angerufen werden."

Die Türkische Republik trat im Jahre 1954 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bei. 1987 wurde das individuelle Klagerecht türkischer Staatsbürger bei der Europäischen Menschenrechtskommission und 1989 die Befugnis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Rechtsprechung akzeptiert.

Somit ist die türkische Regierung nach ihrer eigenen Verfassung, nach der EMRK und ihrer dazu abgegebenen Erklärung an den Europarat gebunden und verpflichtet, dem am 24.01.2006 verkündeten Urteil Folge zu leisten.

Dies umfasst nicht allein die Zahlung des Schadensersatzes, sondern auch die Beseitigung der verursachten Beeinträchtigungen. Falls diese Beeinträchtigungen auf gesetzlichen Regelungen beruhen, müssen sie durch eine Neuregelung des Gesetzes beseitigt werden.

Die Regierung hat gegenwärtig weder der fortlaufenden Beeinträchtigung meines Mandanten abgeholfen, noch die Beeinträchtigung der übrigen Kriegsdienstverweigerer beseitigt. Des Weiteren wurde bisher kein Schritt zur Beseitigung der Diskriminierungen unternommen.

Das Verhalten der türkischen Regierung ist nicht aufrichtig

Die Regierung verspricht dem Europarat einerseits, dass sie das EGMR-Urteil befolgen, die Beeinträchtigungen der Kriegsdienstverweigerer sowie insbesondere Osman Murat Ülkes aufheben durch gesetzliche Neuregelungen weitere Beeinträchtigungen verhindern werde.

Andererseits werden Schritte in die Wege geleitet, meinen Mandanten zu inhaftieren.

Die rechtliche Situation von Osman Murat Ülke muss mit sofortiger Wirkung korrigiert werden.

Aufgrund der auf Osman Murat Ülke gerichteten Bedrohung haben wir, seine bevollmächtigten RechtsanwältInnen, gestern die unten aufgeführten Anträge an das Ministerkomitee des Europarates gestellt. (Anlage 4)

Außerdem haben wir das Schreiben aus gegebenem Anlass an die Militärstaatsanwaltschaft des Militärgerichts Eskisehir, die Staatsanwaltschaft Ayvalik, das Auswärtige Amt sowie den Generalstab zur Kenntnisnahme weitergeleitet. (Anlage 5)

Alle gegen unseren Mandanten bestehenden Vollstreckungsmaßnahmen müssen unter Zugrundelegung des EGMR-Urteils mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Dazu müssen alle erdenklich geeigneten Schritte unternommen werden.

Die Eintragungen im Strafregister unseres Mandanten müssen, wie in der Sitzung vom 14.02.2007 vorgesehen, gelöscht werden, so dass er legalisiert wird.

Osman Murat Ülke müssen die vollständigen Bürgerrechte eingeräumt bzw. erneut angeordnet werden.